Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – nicht zur Veröffentlichung freigegeben

§ 1 Geltungsbereich

Soweit künftig wirksame AGB vereinbart werden, müssen sie die verifizierte Anbieteridentität, den jeweiligen Kundenkreis und den konkreten Leistungsumfang eindeutig benennen.

Ob Bedingungen ausschließlich für Unternehmer gelten und für welche Leistungen sie verwendet werden, ist vor Vertragsschluss rechtlich festzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote, Annahmefristen und der Zeitpunkt eines Vertragsschlusses sind für den jeweiligen Einzelfall ausdrücklich zu vereinbaren.

Regelungen zu Form, Nebenabreden und Vertretungsbefugnissen bedürfen einer rechtlichen Prüfung.

§ 3 Ankauf von Waren

Eine mögliche Bewertung, Vergütung und die Voraussetzungen einer Anpassung sind individuell und transparent zu vereinbaren.

Eigentumsübergang, Gefahrtragung und Berechtigungen zur Übergabe müssen für jeden Vertrag rechtssicher geregelt werden.

§ 4 Entsorgungsdienstleistungen

Soweit Leistungen für Elektronik, Batterien oder Komponenten vereinbart werden, sind die jeweils einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen im Einzelfall zu prüfen.

Erforderliche Angaben zu Art, Menge, Zustand und möglichen Gefahren sind vor einer Übergabe zwischen den Parteien abzustimmen.

§ 5 Preise und Zahlung

Preise, Steuern, Zahlungsweg und Zahlungszeitpunkt sind individuell zu vereinbaren und in einem geprüften Vertragstext auszuweisen.

Zahlungsfristen und Folgen eines Zahlungsverzugs dürfen erst nach rechtlicher Prüfung festgelegt werden.

§ 6 Logistik und Transport

Logistik, Übergabeorte, Termine, Zugänglichkeit und Kosten sind im Einzelfall zu vereinbaren.

Bei Gefahrgut sind Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Klassifizierung, Verpackung und Transport vorab anhand der anwendbaren Vorschriften zu klären; daraus wird keine Zertifizierung zugesagt.

§ 7 Datenschutz und Datenvernichtung

Anforderungen an Datenschutz, Datenlöschung, Nachweise und Haftung müssen für den konkreten Auftrag geprüft und gesondert vereinbart werden. Dieser Entwurf sagt keine DIN-Konformität oder Zertifizierung zu.

§ 8 Haftung

Haftungsregelungen müssen vor Verwendung rechtlich geprüft und an den konkreten Vertrag angepasst werden.

Eine Regelung zu Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien ist gegebenenfalls rechtlich zu prüfen.

§ 9 Umwelt- und Nachweispflichten

Etwaige Nachweis- und Dokumentationspflichten sind abhängig vom Auftrag und den anwendbaren Vorschriften zu ermitteln; dieser Entwurf verspricht keine bestimmten Nachweise.

§ 10 Vertraulichkeit

Vertraulichkeitspflichten können nach rechtlicher Prüfung für den jeweiligen Vertrag vereinbart werden.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht und ein möglicher Gerichtsstand sind erst nach rechtlicher Prüfung zu bestimmen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Eine salvatorische Regelung ist nur nach rechtlicher Prüfung in einen finalen Vertragstext aufzunehmen.

Kontakt

E-Mail: info@lithium-cycle.de

Entwurf – nicht zur Veröffentlichung freigegeben.