GESETZE & VORSCHRIFTEN

Lithium-Batterien transportieren – ADR & UN 38.3 erklärt

Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegen. Der konkrete Batterietyp und insbesondere der Zustand spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Gefahrgut-Anfragen werden mit spezialisierten Partnern abgestimmt.
ADR

Internationaler Straßentransport gefährlicher Güter

Das ADR bildet einen wesentlichen Rechtsrahmen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Lithium-Batterien können je nach Typ, Zustand und Menge unter gefahrgutrechtliche Anforderungen fallen.

Wir koordinieren die Transportabwicklung über geeignete spezialisierte Partner. Keine eigene ADR-Gefahrgutleistung.

UN 38.3

Prüfanforderungen für Lithiumzellen und -batterien

UN 38.3 beschreibt Prüfanforderungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumzellen und Lithiumbatterien.

UN 38.3 ist kein allgemeines Qualitätssiegel — es beschreibt spezifische Prüfanforderungen für den Transport.
WICHTIGE UN-NUMMERN

Klassifizierung von Lithium-Batterien

UN 3480

Lithium-Ionen-Batterien

Batterien, die allein transportiert werden.

UN 3481

Li-Ion-Batterien in/mit Ausrüstung

Batterien, die in Geräten eingebaut oder zusammen mit Geräten verpackt sind.

UN 3090

Lithium-Metall-Batterien

Nicht aufladbare Lithium-Metall-Batterien als Einzelsendung.

UN 3091

Li-Metall-Batterien in/mit Ausrüstung

Lithium-Metall-Batterien in oder mit Gerät verpackt.

ZUSTAND ENTSCHEIDET

Nicht alle Zustände werden gleich behandelt

Neue / reguläre Batterie

Standardmäßige Anforderungen gemäß Batterietyp und Transportvorschrift.

Gebrauchte Batterie

Zusätzliche Anforderungen möglich, abhängig von Zustand und Chemie.

Defekte Batterie

Besondere Anforderungen an Verpackung und Beförderung können gelten.

Beschädigte Batterie

Vorab Zustand und mögliche Sonderanforderungen prüfen.

Kritisch auffällige Batterie

Besondere Sicherheitsvorkehrungen und Transportanforderungen sind wahrscheinlich notwendig.

BESCHÄDIGTE BATTERIEN

Besondere Anforderungen möglich

Für beschädigte oder defekte Lithium-Batterien können besondere Anforderungen an Verpackung und Beförderung gelten.

Verpackungsanweisungen wie P908, P911 oder LP906 werden nur allgemein eingeordnet — für jede konkrete Sendung die Anforderungen vorab prüfen lassen.

Keine pauschale Transportfreigabe für beschädigte Batterien. Den Zustand vorab beschreiben und Fotos mitsenden.
TRANSPORTANFRAGE

Benötigte Informationen

HerstellerModellBatterietypGewichtAbmessungenStückzahlZustandFotosStandort
FAQ

Häufige Fragen zu ADR & UN 38.3

Sie haben den Batteriebestand. Wir prüfen den nächsten Schritt.

ANKAUFSECOND-LIFEABHOLUNGVERWERTUNGRECYCLING
ANFRAGE

Batterietransport anfragen

Senden Sie uns Informationen zu Ihrer Sendung. Wir klären den weiteren Transportweg.

Kontaktdaten

Batteriedaten

Zustand

Gewünschte Leistung (Mehrfachauswahl)

Dateien (optional)

Was soll geprüft werden?