EU-Batterieverordnung 2023/1542 verständlich erklärt
Die Verordnung (EU) 2023/1542 schafft einen umfassenden europäischen Rechtsrahmen für Batterien und Altbatterien über den gesamten Lebenszyklus — von der Produktion bis zur Verwertung.
Die zentralen Batteriekategorien
Hermetisch versiegelte Batterien unter 5 kg, die für tragbare Geräte verwendet werden.
Batterien für leichte Verkehrsmittel (Light Means of Transport) wie E-Bikes und Elektroroller.
Batterien für Start, Beleuchtung und Zündung in Fahrzeugen.
Traktionsbatterien für E-Autos und andere Elektrofahrzeuge.
Batterien für industrielle Anwendungen, Energiespeicher und ähnliche Zwecke.
Zentrale Regelungsbereiche
Wer trägt Verantwortung?
Nicht nur der physische Produzent einer Batterie kann regulatorische Verantwortung tragen. Je nach Geschäftsmodell können auch folgende Akteure relevante Pflichten haben:
Keine individuelle Rechtsberatung. Bitte die eigene Unternehmensrolle im Einzelfall prüfen lassen.
Die Verordnung denkt weiter als nur Recycling
Die EU-Batterieregulierung betrachtet nicht nur Recycling, sondern auch Wiederverwendung, Umnutzung und weitere Nutzungspfade als Teil des Kreislaufs.
KREISLAUFWIRTSCHAFT BEGINNT VOR DEM RECYCLING.
Rechtliche Pflicht braucht operative Umsetzung
Gesetzliche Herstellerverantwortung benötigt in der Praxis funktionierende Rücknahmestrukturen. Wir koordinieren den gesamten Batterieposten — von der Abholung bis zur Verwertung.
Recyclinganforderungen und Materialrückgewinnung
Die Verordnung enthält Anforderungen an Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung. Konkrete Zahlen oder Fristen sollten anhand der aktuell geltenden offiziellen Rechtslage geprüft werden.
Die tatsächliche stoffliche Verarbeitung erfolgt projektabhängig über geeignete spezialisierte Recyclingpartner.
Häufige Fragen zur EU-Batterieverordnung
Sie haben den Batteriebestand.
Wir prüfen den nächsten Schritt.
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